Markenschutz verlängern

Leistungsbeschreibung

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena

Postanschrift
07748 Ammerbach
Fax
+49 3641 40-5800
Bemerkung: Eingaben zu bestehenden Designverfahren
Fax
+49 3641 40-5690
Bemerkung: Allgemeine Anfragen und Sonstiges
Öffnungszeiten

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

Weitere Stellen

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Telefon
+49 89 2195-1000
Bemerkung: Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
Fax
+49 89 2195-2221
Bemerkung: Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges
Fax
+49 89 2195-4000
Bemerkung: Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt