Status Sichere Lieferkette ändern, verlängern oder zurückgeben

Leistungsbeschreibung

Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.

Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.

Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • Namensänderung des Unternehmens
  • Änderungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen
  • Änderungen betreffend die Sicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Sicherheitsbeauftragten
  • wiederholende Zulassung (Verlängerung) eines vorhandenen Status

Hinweis: Sie müssen Ihrem Antrag auf wiederholende Zulassung ebenfalls ein aktuelles Sicherheitsprogramm beifügen. Rückgabe eines vorhandenen Status:

  • sonstige Änderungen

Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.

Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie einen Bescheid.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 4
Postanschrift
38144 Braunschweig
Telefon
+49 531 23556490
Fax
+49 531 23556499
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Bemerkung: für reglementierte Beauftragte
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Bemerkung: für Bekannte Versender
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Bemerkung: für zugelassene Transporteure