Der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland im Rahmen von Werklieferungsverträgen melden

Leistungsbeschreibung

Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.

Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.

In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Team 241/242

Adresse
Nordbahnhofstraße 30-34
70191 Stuttgart, Landeshauptstadt
Telefon
+49 228 50208-2453
Telefon
+49 228 50208-2455
Telefon
+49 228 50208-2437
Bemerkung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland im Rahmen von Werkverträgen, Einzelzulassung
Telefon
+49 228 50208-2436
Bemerkung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland im Rahmen von Werkverträgen, Einzelzulassung
Telefon
+49 228 50208-2427
Bemerkung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland im Rahmen von Werkverträgen, Vertragsprüfung
Telefon
+49 228 50208-2424
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr