Zuständigkeitsfinder
Nationale Notrufnummern für medizinische Notfälle
Leistungsbeschreibung
Rettungsdienst
Der Rettungsdienst, der über die Nummer 112 zu erreichen ist, ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten . Seine Organisation und Ausgestaltung ist Aufgabe der Bundesländer und wird von diesen in Landesgesetzen geregelt. Wichtigster Finanzierungsträger ist die Gesetzliche Krankenversicherung.
Über die Nummer 116117 können Versicherte sog. Terminservicestellen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche betrieben werden müssen, erreichen. Diese haben Versicherten in Akutfällen, in denen eine kurzfristige Versorgung außerhalb des Rettungsdienstes erforderlich ist, eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene (das kann z. B. eine geöffnete Arztpraxis, eine Bereitschaftsdienstpraxis, die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in geeigneten Fällen auch eine telefonische ärztliche Konsultation sein) zu vermitteln.
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Regelungen zur 116117 finden sich in § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Urheber
- Dienste, die über die nationalen Notrufnummern (einschließlich 112 und 116) zur Verfügung gestellt werden
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
01.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Adresse
53123 Bonn, Stadt
Bemerkung: Erster Dienstsitz
Adresse
10117 Berlin, Stadt
Bemerkung: Zweiter Dienstsitz