Zuständigkeitsfinder
Förderung für Beteiligung an einer Messe oder Kontaktanbahnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Sie erhalten die Förderung für
- die Teilnahme an Messen im In- und Ausland und
- die Kontaktanbahnung zu Geschäftspartnern beziehungsweise potenziellen Kunden im Ausland.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
- für die Teilnahme an Messen. Die Ausgaben für Standmiete und Standbau zuzüglich einer Pauschale von 10 Prozent der Ausgaben können mit bis zu 50% Fördersatz bezuschusst werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt EUR 10.000.
- für Kontaktanbahnungen im Ausland einmalig pauschal EUR 1.600.
Verfahrensablauf
- Nach der Antragstellung über das Onlineportal müssen Sie gegebenenfalls den Antrag nach Aufforderung der TAB innerhalb der gesetzten Frist vervollständigen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
- Ist das Vorhaben beendet, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten einen Abrufantrag/Verwendungsnachweis über das Onlineportal stellen. Die erforderlichen Nachweise werden im Onlineportal benannt und müssen hochgeladen werden.
- Nach Prüfung durch die TAB wird der entsprechend anerkannte Zuschuss ausgezahlt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
- Bei Ihrem Unternehmen muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen handeln, das dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk oder den wirtschaftsnahen Dienstleistungen zuzuordnen ist
- große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und –netzwerke können nur gefördert werden, wenn Ihr Sitz und die Betriebsstätte in Thüringen liegen und nur im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes, der im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gelistet ist.
- Bei Messen dürfen Sie Produkte nicht direkt an Endverbraucher verkaufen, es sei denn, Sie gehören dem Kunsthandwerk an.
- Die Beteiligung an Messen im Ausland kann grundsätzlich gefördert werden
- Messen in Deutschland müssen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ mit der AUMA-Kategorie „international” oder „international wandernd“ gekennzeichnet sein.
- Als Unternehmen des Handwerks oder als Handwerksorganisation können Sie sich jedoch auch an Fachmessen sowie an Endverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung beteiligen.
- Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, können Sie auch an Endverbrauchermessen ohne internationale Ausrichtung teilnehmen.
- Kontakte müssen durch anerkannte Berater oder Beratungsunternehmen angebahnt werden, die auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank gelistet sind.
- Sie dürfen nicht vor der Antragstellung mit dem Vorhaben beginnen.
- Der Antrag muss 8 Wochen vor Beginn der Messe gestellt werden.
- Ihr Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein.
- Wenn sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllten Antrag über das Thüringer Förderportal ( schriftlich, wenn die elektronische Form nicht die Schriftform ersetzt, näheres dazu siehe Richtlinie)
- Die Formulare, die Sie benötigen, werden Ihnen im Thüringer Förderportal zur Verfügung gestellt
- Gewerbeanmeldung
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Vorhaben zur Messeförderung müssen Sie den Förderantrag mit allen geforderten Anlagen spätestens acht Wochen vor Messebeginn über das Thüringer Förderportal stellen.
Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen Sie grundsätzlich am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko beginnen.
Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf Ihr Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
Für bewilligte Vorhaben müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabensende einen Verwendungsnachweis einreichen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 - 6 WochenNach Vollständigkeit der Antragsunterlagen erfolgt eine Entscheidung in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen der Behörde können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Bemerkungen
Mit diesem Förderprogramm werden Gelder der EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ausgereicht. Aus diesem Grund müssen Sie bestimmte Verpflichtungen einhalten durch welche Sie auf die Unterstützung des Projektes mit EU-Fördergeldern hinweisen. Dies erfolgt mithilfe eines Plakates, welches Sie bei geförderten Messeständen am Stand oder bei Kontaktanbahnungen an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle im Unternehmen anbringen müssen.
Sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen machen oder Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unterlassen, können Sie sich wegen Subventionsbetruges strafbar machen.
Weiterführende Informationen
- AUMA-Messedatenbank Deutschland
Bemerkung: Informationen zu Messen
- Internetseite der Thüringer Aufbaubank
Bemerkung: Informationen zum Förderprogramm
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Aufbaubank
Fachlich freigegeben am
28.05.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99084 Erfurt
Bemerkung: S-Finanzzentrum
Postanschrift
99105 Erfurt