Zuständigkeitsfinder
Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.
Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
- In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
- Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 35.
Voraussetzungen
- Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
- Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
- Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
- Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Liste Güteüberwachung Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel
Bemerkung: zusätzliche Informationen unter: Kapitel Liste/Kataloge/Allgemeine Vorschriften
- Liste Güteüberwachung Mineralische Ersatzbaustoffe
Bemerkung: zusätzliche Informationen unter: Kapitel Liste/Kataloge/Allgemeine Vorschriften
- Informationsblatt Gestein Nr. 1
Bemerkung: zusätzliche Informationen unter: Kapitel Gesteine --> Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
02.05.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"
Adresse
99085 Erfurt