Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
+49 361 57332-1356
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge