Zuständigkeitsfinder
Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
15.08.2024
Es existieren noch weitere Leistungen für Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters:
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)