Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:

  • die Errichtung einer Anlage,
  • die Errichtung eines Teils der Anlage oder
  • die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

Adresse
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Postanschrift
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Immissionsschutzbehörde
Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-716