Mutterschaftsanerkennung

Leistungsbeschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten beurkundet werden.

Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Standesamt

Adresse
Markt 10
07768 Kahla
Telefon
036424 77340
Telefon
036424 77341
Fax
036424 77104

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-751