Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Leistungsbeschreibung

Von einer Auslandsadoption spricht man dann, wenn das Kind vor der Adoption in einem anderen Staat lebt und aufgrund der Adoption nach Deutschland zieht oder ziehen soll. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit des Kindes und Ihre eigene Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Die Adoption kann im Ausland, aber auch in Deutschland stattfinden. Meistens wird sie jedoch im Herkunftsland ausgesprochen.
Als Auslands-Adoptionen gelten auch Adoptionen, die in Deutschland durchgeführt werden, wenn das Kind erst in den letzten 2 Jahren vor der Antragsstellung nach Deutschland gekommen ist und die Annehmenden in Deutschland leben.

Während der gesamten Zeit werden Sie von einer Vermittlungsstelle begleitet, die Sie berät und unterstützt. Auf Wunsch ist die Vermittlungsstelle auch noch nach dem Abschluss des Adoptions-Verfahrens für Sie da. Die Herkunftsländer wollen nach der Adoption in der Regel in Form von Entwicklungsberichte über den Lebensweg der Kinder informiert werden. Auch dies bespricht die Vermittlungsstelle mit Ihnen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt

Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg

Adresse
Goethestraße 12
07607 Eisenberg

Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 15a
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-751
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Sonstiges

Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.