Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.

Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 47 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Postanschrift
Postfach 90 03 65
99106 Erfurt

Adresse
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Telefon
0361 57391-1099
Bemerkung: Zentrale
Fax
0361 57391-1044