Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen

Leistungsbeschreibung

Den Alleinerbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Er bezeugt, dass Sie als einzige Person Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers allein antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder Erbvertrag als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.

Mit dem Erbschein erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Stadtroda

Postanschrift
Postfach 150
07641 Stadtroda

Adresse
Schloßstr. 2
07646 Stadtroda
Telefon
036428 46-0
Fax
036428 466-39