Fahrzeugzulassung - Bauart von Fahrzeugteilen genehmigen lassen

Leistungsbeschreibung

An Fahrzeugen verwendete Einrichtungen, wie z.B. Scheinwerfer und andere Leuchten, Luftreifen, Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme, Scheiben, Bremsen, Warndreiecke, Warneinrichtungen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen und Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung, dürfen nur dann an oder in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen verwendet werden, wenn sie in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sind.

Das Fahrzeugteil darf nur dann verwendet werden, wenn für die Bauart seines Typs eine Allgemeine Bauartgenehmigung oder eine Bauartgenehmigung im Einzelfall von der zuständigen Behörde erteilt wurde. Durch die Bauartgenehmigung sind auch das Feilbieten, die Veräußerung, der Erwerb und die Verwendung der genehmigten Gegenstände sowohl für zulassungspflichtige als auch für zulassungsfreie Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge des nichtmotorisierten Verkehrs erfasst.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-760
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung
Gebäudezugänge