Zuständigkeitsfinder
Berufsausbildung - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Leistungsbeschreibung
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eintragen lassen. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrages fest.
Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie, als Ausbildungsbetrieb, einen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten:
- Namen und Anschriften der Vertragspartner,
- Ziel der Ausbildung sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung,
- Beginn und Dauer der Ausbildung,
- Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate),
- Ort der Ausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes,
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung,
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann,
- sonstige Vereinbarungen sowie
- Unterschriften aller Vertragspartner
Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
Verfahrensablauf
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.
- Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus.
- Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar aushändigen.
Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Für das Ausbildungsverzeichnis der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation (TLBG)
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: +49 (0) 361 - 57 4176 716
Fax: +49 (0) 361 - 57 4176 799
Voraussetzungen
Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.
Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.
Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung.
Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Original Ausbildungsverträge (Betrieb und Auszubildender)
- betrieblicher Ausbildungsplan
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag
- bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL), Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich nach Vertragsabschluss erfolgen, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
(Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.)
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formular „Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag“ bei der jeweils zuständigen Stelle.
Urheber
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben am
29.07.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Adresse
99086 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Besucherparkplatz
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Bemerkung:Melden Sie sich bitte über das Telefon-Display im Eingangsbereich an.