Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie über ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse verfügen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-Branche) erhalten.

Hierfür müssen Sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre im IT-Bereich gearbeitet haben und dadurch ausgeprägte Fertigkeiten und Kenntnisse über ihre Tätigkeit erworben haben. Zudem setzt die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis voraus, dass ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorliegt.

Sie müssen keine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Auch eine Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation ist nicht erforderlich. Es kann hilfreich sein, wenn Sie neben Ihrer mehrjährigen Berufserfahrung auch einschlägige theoretische Kenntnisse vorweisen können (z.B. durch Zertifikate oder Zeugnisse).

Vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Diese prüft auch, ob auf bestimmte Vorrausetzungen verzichtet werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit erteilt ihre Zustimmung längstens für vier Jahre.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Ihre Gültigkeit richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag bzw. der Geltungsdauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt. 

Wenn Sie Arbeitgeber sind und eine IT-Fachkraft aus dem Ausland einstellen möchten, können Sie in Vollmacht der Ausländerin bzw. des Ausländers bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem die Einreise von Fachkräften erleichtert und beschleunigt werden kann.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Ausländerbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde