Beseitigung von Straßenverunreinigungen außerhalb geschlossener Ortschaften

Leistungsbeschreibung

Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.

Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera

Adresse
Hainstraße 19
07545 Gera
Telefon
0361 574181-0
Fax
0361 574181-423