Als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin bewerben

Leistungsbeschreibung

Die Bestellung eines Insolvenzverwalters erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Insolvenzrichter nach freiem richterlichen Ermessen. Eine Möglichkeit, in den Kreis möglicher Insolvenzverwalter zu gelangen, ist die sogenannte Vorauswahlliste.

Wenn Sie sich erfolgreich bewerben und in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter aufgenommen werden, dann können Sie bei zukünftigen Insolvenzen als Insolvenzverwalter beziehungsweise Insolvenzverwalterin eingesetzt werden. Auch wenn Sie auf der Vorauswahlliste stehen, haben Sie dennoch keinen Anspruch auf den Einsatz als Insolvenzverwalter.

Sofern Sie in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter aufgenommen werden, sind Sie verpflichtet Änderungen, die Ihre Eignung als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin beeinflussen, unverzüglich dem zuständigen Insolvenzgericht mitzuteilen.

Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, können Sie sich zukünftig erneut bewerben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Gera

Postanschrift
Postfach 16 61
07506 Gera

Adresse
Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera
Telefon
0365 834-0
Fax
0365 834-2007