Abweichende Ruhezeit beantragen

Leistungsbeschreibung

In der folgenden Konstellation können Sie beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Bewilligung einer abweichenden Dauer und Lage der Ruhezeit beantragen. Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben:


Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz kann eine von den Regelungen zur Arbeitszeit) abweichende Dauer und Lage der Ruhezeit im öffentlichen Dienst bewilligen, wenn die Arbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft beschäftigt werden.
Öffentlicher Dienst sind die Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dazu gehören Bundes- und Landesministerien, ihre nachgeordneten Behörden, sonstige Behörden sowie die Verwaltungen der Kommunen.
Betriebe und Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand die Mehrheit hält, die aber wie jedes andere Unternehmen marktwirtschaftlich tätig sind (fiskalische Betriebe), können keine Ausnahmebewilligung erhalten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
0361 57-3821100
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