Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Aus dringenden Gründen kann es mitunter notwendig sein, von vorgeschriebenen Fahrverboten der Straßenverkehrs‑Ordnung abweichen zu müssen. Für solche begründeten Einzelfälle kann eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1403
Fax
0361 57332-1462
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-746