Zuständigkeitsfinder
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher (beschreibender Teil) und Liegenschaftskarten (darstellender Teil) in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen.
Das Liegenschaftsbuch enthält in Thüringen u. a. Angaben zu
- Gebietszugehörigkeit,
- Lage,
- Fläche,
- tatsächlicher Nutzung mit Art der tatsächlichen Nutzung und Fläche,
- Gebäuden,
- Fortführungsnachweis(en),
- öffentlich-rechtlichen Festlegungen
- Buchung (Buchungsart, Buchungsstelle im Grundbuch) und
- Eigentum.
Angaben zu Buchung und Eigentum werden nachrichtlich vom Grundbuch übernommen.
Als Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Hierzu kann auch ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit den Angaben des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters beantragt werden.
Verfahrensablauf
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann
- schriftlich (per Brief / Fax),
- per E-Mail,
- telefonisch,
- über den Onlineshop des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) oder
- über das digitale Antragsverfahren (Zuständigkeitsfinder)
beantragt werden.
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden. Die Kontaktdaten der Katasterbereiche des TLBG erreichen Sie unter nachstehendem Link.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, postalische Anschrift),
- beglaubigt oder nicht beglaubigt,
- Angaben zum Antragsteller und zur Kostenübernahme.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird in analoger Form übersandt oder digital in datenschutzgerechter Form bereitgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Tel.: +49 361 57 4176-777
Fax: +49 361 57 4176-799
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
Web: https://tlbg.thueringen.de
Voraussetzungen
Die Leistung Auszug aus dem Liegenschaftsbuch unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse beantragt werden, wie
- Grundstückseigentümern,
- Nutzungsberechtigten,
- Person mit sonstigem berechtigten Interesse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist:
- Nutzungsberechtigter:
formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pächter u. Ä.)
- sonstiges berechtigtes Interesse:
formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer u. Ä.)
- Bevollmächtiger von o. g. Personenkreis:
formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte:
formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Flurstücksnachweise können mit der Anwendung „Informationssystem Liegenschaftskataster“ (siehe nachstehender Link) gebührenfrei bereitgestellt werden.
Bei Beantragung bei einer zuständigen Stelle gelten die folgenden Gebührensätze gemäß Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm):
- Gebühr: 10,00 € je Flurstücksnachweis sowie Flurstücks- und Eigentümernachweis, mindestens aber 19,00 € zzgl. USt.
- Gebühr: 20,00 € je Bestandsnachweis, zzgl. USt.
- je Mehrausfertigung zuzüglich 20% der Gebühr für die Erstausfertigung, zzgl. USt.
- je Beglaubigung 7,50 € zzgl. USt.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Für die Nutzung des Web-Angebots gibt es keine Frist, das Angebot ist jederzeit verfügbar.
Die Bearbeitungsdauer des schriftlichen oder mündlichen Antrages beträgt drei Arbeitstage.
Rechtsgrundlage
§ 18 Absatz 1 i. V. m. § 19 Absatz 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) (siehe nachstehender Link).
Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) (siehe nachstehender Link).
Weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Kataster- und Geoinformationswesens sind unter nachstehendem Link erreichbar.
Rechtsbehelf
Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.
Es ist kein Widerruf möglich, da es sich um Sonderanfertigungen handelt (siehe Anmerkungen).
Anmerkungen: Bei Sonderanfertigungen (Bestellung eines individuell angepassten Produktes) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf (vgl. Urteil Landgericht Düsseldorf - Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.02.2014).
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links.
Urheber
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben am
17.07.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Pößneck
Adresse
07381 Pößneck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Besucherparkplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Bemerkung:Bitte melden Sie sich über die Gegensprechanlage am Haupteingang an.