Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden

Leistungsbeschreibung

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera

Adresse
Hainstraße 19
07545 Gera
Telefon
0361 574181-0
Fax
0361 574181-423