Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.

Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.

Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

Adresse
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
Telefon
0361 57401-2050
Fax
0361 57401-2250