Forst Erstaufforstung - Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Grundbesitzer zur Genehmigung der Erstaufforstung wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde, der oberen Landwirtschaftsbehörde, der Flurbereinigungsbehörde und bei Flächen ab fünf Hektar Größe der oberen Landesplanungsbehörde.

Die Genehmigung der Erstaufforstung kann unter Auflagen erteilt werden.

Eine Erstaufforstung bedarf keiner Genehmigung, wenn für die Fläche aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften die Aufforstung rechtsverbindlich festgelegt ist und die untere Forstbehörde am Verfahren beteiligt war.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

Adresse
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
Telefon
0361 57401-2050
Fax
0361 57401-2250