Personenbeförderung - Taxigenehmigung erhalten

Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung.

Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

Der sogennte Gelegenheitsverkehrt schließt unter anderem den Verkehr mit Taxen ein.

Für die Genehmigung haben Unternehmer folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs und die fachliche Eignung des Unternehmers muss gewährleistet sein.

Die Antragssteller, bzw. mit der Führung der Geschäfte vertraute Personen müssen zuverlässig sein.

Außerdem muss der Betriebssitz im Inland sein.

Die Genehmigung wird zeitlich befristet erteilt (je nach Beförderungsmittel).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-746
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung