Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

Leistungsbeschreibung

Damit Sie in Deutschland als Tierarzt oder Tierärztin ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation.

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Die Approbation ist notwendig, da der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten dürfen.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Die Approbation wird Ihnen von der zuständigen Stelle erteilt, wenn Ihre tierärztliche Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Anerkennungs-Verfahren überprüft.

Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 22 - Allgemeines Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815201
Telefon
0361 57-3815221
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein

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