Güterkraftverkehr: Nachweis der fachlichen Eignung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen:

  • Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht)
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  • Grenzüberschreitende Güterkraftverkehr

Die Sachkenntnisse müssen Sie durch eine Prüfung, durch einen geeigneten Berufsabschluss oder durch eine leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

IHK Gera Hauptgebäude

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

Adresse
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle

Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Telefon
+49 365 8553-0
Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 3
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein

Gebäudezugänge