Zuständigkeitsfinder
Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)
Leistungsbeschreibung
Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
- Merkblatt § 8 Handwerksordnung
- Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)
Was sollte ich noch wissen?
Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.
Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
Bemerkungen
Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle in Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
27.04.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle
Adresse
07545 Gera
Öffnungszeiten
Montag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr - 12:00 Uh und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:45 Uhr
Samstag + Sonntag
geschlossen
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt