Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

Leistungsbeschreibung

Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Außenansicht HWK Gera_2024

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle

Adresse
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Telefon
0365 8225-129
Fax
0365 8225-199
Öffnungszeiten

Montag   
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Dienstag 
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch
07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:45 Uhr

Samstag + Sonntag
geschlossen                 

Verkehrsanbindung
Haupbahnhof / Theater
Parkplätze
Parkplatz
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO - (Handwerkskammer Ostthüringen)
Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung