Zuständigkeitsfinder
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
Leistungsbeschreibung
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
EU-Parkausweis
Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
30.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.