Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.

Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.

Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.

Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.

Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.

Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-748