Immissionsschutz - Anlagenüberprüfung

Leistungsbeschreibung

Im Umfeld landwirtschaftlicher, gewerblicher und industrieller Anlagen können Schall-, Staub- und Geruchsemissionen bei Anwohnern zu gesundheitlichen Problemen führen. Informationen über die Anlagen und die mögliche Abhilfe können Sie bei den zuständigen Überwachungsbehörden erhalten.

Beschwerdeverfahren:

Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei den zuständigen Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

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