Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Immissionsschutzbehörde

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-716
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Gebäudezugänge