Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger für die Fachgebiete Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischerei beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. Hierbei überprüft die Bestellungsbehörde, ob Sie in dem angestrebten Fachgebiet über die geforderte überdurchschnittliche Sachkunde verfügen. 

Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung besteht darin, der Öffentlichkeit, insbesondere Gerichten, Behörden und Privatpersonen, Sachverständige anzubieten, deren Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit von einer unabhängigen Stelle überprüft und öffentlich anerkannt wurde. Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen, wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche und  ggf. auch schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt und an Auflagen gebunden werden. Dabei können Auflagen auch nachträglich erteilt werden.

Die öffentliche Bestellung der Sachverständigen erfolgt für die Dauer von 5 Jahren. Auf Antrag kann eine Verlängerung erfolgen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung

Adresse
Am Burgblick 23
07641 Stadtroda
Bemerkung: Zweigstelle Stadtroda
Telefon
+49 361574062 999
Fax
+49 361574062 699

Formulare

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Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues