Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl

Lieferanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 57-3814302
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 Strahlenschutzgesetz