Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Leistungsbeschreibung

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl

Lieferanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 57-3814302
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Anzeige über die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung