Kinder- und Jugenderholung: Förderung

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Vormundschaften

Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg

Adresse
Goethestraße 12
07607 Eisenberg

Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 15a
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-751
Öffnungszeiten

Abweichende Sprechzeiten Jugendamt

Montag nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag 8.30–12.00 Uhr 13.30–15.30 Uhr
Donnerstag 8.30–12.00 Uhr 13.30–17.30 Uhr
Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 6
Gebühren: nein

Sonstiges
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.