Sparkasse: Errichtung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.

Mit der Erteilung der Genehmigung wird die Sparkasse eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Sparkassen können im Gebiet ihres Errichtungsträgers Zweigstellen errichten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung der betroffenen Sparkasse, deren Träger sowie der Sparkassenaufsichtsbehörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

TFM

Thüringer Finanzministerium

Postanschrift
Postfach 900 461
99107 Erfurt

Adresse
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon
0361 573611700
Fax
0361 573611651
Verkehrsanbindung
Stadtbuslinie 9
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge