VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung

Leistungsbeschreibung

Mit § 10 der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde die Pflicht zur Abgabe von "Vollständigkeitserklärungen" (VE) für bestimmte Unternehmen eingeführt. Betroffen sind Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen und eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten. Die Vollständigkeitserklärungen müssen von einem anerkannten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Steuerberater) digital signiert werden. Die Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Registers für diese Vollständigkeitserklärungen beauftragt.

Die IHKs beraten zu den Registereinträgen und zur Verpackungsverordnung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

IHK Gera Hauptgebäude

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

Adresse
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle

Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Telefon
+49 365 8553-0
Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 3
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein

Gebäudezugänge