Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Leistungsbeschreibung

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Außenansicht HWK Gera_2024

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)

Adresse
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Telefon
0365 8225-0
Fax
0365 8225-199
Öffnungszeiten

Montag   
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Dienstag 
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch
07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:45 Uhr

Samstag + Sonntag
geschlossen                 

Verkehrsanbindung
Haupbahnhof / Theater
Parkplätze
Parkplatz
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Ostthüringen)