Betriebssicherheit befähigte Person anerkennen

Leistungsbeschreibung

Ist ein Gerät, ein Schutzsystem oder eine Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, instand gesetzt worden, so darf es in Betrieb genommen werden, nachdem eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person eines Unternehmens, das die Instandsetzung durchgeführt hat, eine Prüfung durchgeführt hat.

Die befähigte Person ist von der zuständigen Behörde anzuerkennen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
0361 573831-000
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

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