Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland weder ihre Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung noch den Ort ihrer überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben und sich zur vorrübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung nach Thüringen begeben (auswärtige Dienstleister), müssen Sie das erstmalige Tätigwerden in Thüringen der Architektenkammer Thüringen vorher schriftlich anzeigen.

Um zur Führung der geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/Architektin“, „Innenarchitekt/Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin“ oder „Stadtplaner/Stadtplanerin“, auch Wortverbindungen damit oder ähnlicher Berufsbezeichnungen berechtigt zu sein, müssen Sie in das besondere Verzeichnis für Auswärtige eingetragen werden. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

Über die Eintragung wird Ihnen auf Antrag eine auf ein Jahr befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung ergibt.

Die Eintragung begründet weder eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer Thüringen noch in einem Versorgungswerk oder in einer anderen Einrichtung.

Sie sind jedoch verpflichtet, die Berufspflichten (§ 32 ThürAIKG) zu beachten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage

Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Telefon
0361 210500
Fax
0361 2105050
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung

alle Linien
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja

Parkplatz
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja

Mitarbeiter*innen

Herr Tobias Kettwig
Fax
0361 21050-30
Zuständig für

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtiger Dienstleister (§ 14 Abs. 7 ThürAIKG)
Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Dienstleistern in Thüringen (§ 14 Abs. 3 ThürAIKG)