Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher und Ermächtigung als Übersetzer mit Wohnsitz in Thüringen

Leistungsbeschreibung

Die Berufe der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers, der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers und der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers sind reglementiert.

Der Beruf der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers berechtigt zur mündlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers berechtigt zur Übertragung zwischen mündlicher Sprache und Gebärdensprache für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers berechtigt zur schriftlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit in einem der genannten Berufsfelder kann erst nach der allgemeinen Beeidigung bzw. nach der Ermächtigung durch die zuständige Präsidentin bzw. den zuständigen Präsidenten des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Gera

Landgericht Gera

Postanschrift
Postfach 17 64
07501 Gera

Adresse
Rudolf-Diener-Straße 2
07545 Gera
Telefon
0365 834-0
Bemerkung: Telefonzentrale
Fax
0365 834-1000

Formulare

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Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer