Unschädlichkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag kann durch ein Unschädlichkeitszeugnis u. a. festgestellt werden, dass ein Grundstück frei von den Belastungen veräußert werden kann, ohne dass die Rechtsänderung für die Berechtigten schädlich ist.

Voraussetzung hierfür ist, dass ein Nachteil nicht zu befürchten ist und der Grundstücksteil im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringerem Wert und Umfang ist. Dabei ersetzt das Unschädlichkeitszeugnis die Bewilligung der Berechtigten. Das Unschädlichkeitszeugnis ist dem Grundstückseigentümer und den betroffenen dinglich Berechtigten bekannt zu machen. An diese erfolgt ebenfalls eine Mitteilung über die Unanfechtbarkeit des Unschädlichkeitszeugnisses.

Weitere Informationen (u. a. Downloads zur Thematik) sind unter nachfolgenden Link zu finden:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Pößneck

Adresse
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Linie B, 944, 964, 971

Linie A, C, 944, 964, 969, 971, 972

28
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Bemerkung:

Bitte melden Sie sich über die Gegensprechanlage am Haupteingang an.