Zuständigkeitsfinder
Ratten melden
Leistungsbeschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie bitte schriftlich das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.