Zuständigkeitsfinder
Vollstreckung von Steuerschulden
Leistungsbeschreibung
Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der Finanzverwaltung nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Finanzbehörde daher des Einsatzes hoheitlicher Machtmittel.
Vollstreckungsvoraussetzungen:
- Es muss sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt handeln.
- Die Leistung muss fällig sein.
- Es muss grundsätzlich ein Leistungsgebot vorliegen.
- Das Leistungsgebot muss bekannt gegeben worden sein.
- Seit der Bekanntgabe muss eine Schonfrist von einer Woche verstrichen sein.
Vollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckung in
- bewegliche Sachen und Wertpapiere,
- Geld- und andere Forderungen und Vermögensrechte,
- das unbewegliche Vermögen,
- das gesamte Vermögen (Insolvenzverfahren).
Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen können in der Regel gemeinsam ergriffen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Vollstreckungsbehörde ist das Finanzamt, das den Verwaltungsakt erlassen hat.
Welche Gebühren fallen an?
Aufwendungen, die der Vollstreckungsbehörde durch ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner erwachsen, fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last.
Rechtsgrundlage
6. Teil der Abgabenordnung - AO (§§ 249 bis 346 AO)
Was sollte ich noch wissen?
Internet-Auktion:
Unter der Internet-Adresse https://www.zoll-auktion.de/ werden Gegenstände, die die Vollstreckungsstellen im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändet haben, versteigert. Parallel zur Versteigerung im Internet werden sporadisch öffentliche Versteigerungen am jeweiligen Finanzamtsort durchgeführt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Finanzamt Jena
Adresse
07743 Jena
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:
0361 57 3626-900
Servicezeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Gebühren: ja