Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

  • Informationsstände

  • Werbeaufsteller/Werbetafeln

  • Tische/Stühle

  • Fahrradständer

  • Plakatierung

Antragsinhalt:

  • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Inhalt der Erlaubnis:

  • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
  • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)

Weitere Stellen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera
Telefon
0361 574181-0
Fax
0361 574181-423