Zuständigkeitsfinder
Anmeldung an der Regelschule
Leistungsbeschreibung
Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht.
Für den Übergang an die Regelschule ist ein spezieller Antrag der Eltern nicht notwendig. In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich.
Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz (Vertreter der Eltern, Schüler und Lehrer), wie der Unterricht organisiert wird. So ist einerseits weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch Trennung in Kurse ergänzt wird (integrative Organisationsform). Andererseits können die Regelschüler auch in Klassen unterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- bzw. des Realschulabschlusses ausgerichtet sind (additive Organisationsform).
Regelschüler erwerben mit dem erfolgreichen Bestehen der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Dieser kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
07.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Bürgel
Adresse
07616 Bürgel
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Weitere Stellen
Adresse
07548 Gera