Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Leistungsbeschreibung

Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745