Ladenöffnungszeiten

Leistungsbeschreibung

Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr geöffnet sein.

An Sonn- und Feiertagen, an Sonnabenden ab 20.00 Uhr sowie am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr, sind Einzelhandelsunternehmen geschlossen zu halten.

Für bestimmte Verkaufsstellen (z. B. Apotheken, Tankstellen und Verkaufstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und an Schiffsanlegestellen, in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-, Wallfahrtsorten), für die Abgabe bestimmter Waren sowie für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen.

Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende oder Dritte auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben.

Das Ladenöffnungsgesetz gilt nicht für den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer), für Gaststätten, Videotheken und andere Dienstleistungsbetriebe.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-746
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung