Einbürgerung Verleihung

Leistungsbeschreibung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Staatsangehörigkeitsbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung

Formulare

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Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
Antrag auf Einbürgerung